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   OLG Celle, 22.12.2000 - 3 W 95/00   

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https://dejure.org/2000,7107
OLG Celle, 22.12.2000 - 3 W 95/00 (https://dejure.org/2000,7107)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.12.2000 - 3 W 95/00 (https://dejure.org/2000,7107)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 3 W 95/00 (https://dejure.org/2000,7107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe für juristische Personen: Wirtschaftliche Beteiligung des Gesellschafters einer GmbH am Gegenstand des Rechtsstreits

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Wirtschaftlich Beteiligter; GmbH; Vermögenslosigkeit ; Gläubiger ; Gesellschafter; Personenidentität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Wirtschaftlich Beteiligter; GmbH; Vermögenslosigkeit ; Gläubiger ; Gesellschafter; Personenidentität

  • Judicialis

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 2
    Prozesskostenhilfe bei wirtschaftlicher GmbH-Beteiligung - Identität von Gesellschafter und Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.1990 - VIII ZR 87/90

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für eine juristische Person

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2000 - 3 W 95/00
    Zweck dieser zweiten Voraussetzung des § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO ist es, dass eine juristische Person nicht gehindert werden soll, mit der Prozessführung der Allgemeinheit dienende Aufgaben zu erfüllen oder Prozesse zu führen, von deren Ergebnis die Existenz des Unternehmens abhängt und an dessen Erhaltung wegen der großen Zahl der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer ein allgemeines Interesse besteht (BGH NJW 1991, 703).

    1993, 290 m. w. N.; OLG Celle NJW-RR 1986, 741), was insbesondere dann der Fall ist, wenn die unterlassene Rechtsverfolgung auf Grund ihrer sozialen Auswirkungen eine Vielzahl von Kleingläubigern betrifft (BGH NJW 1986, 2058; 1991, 703).

  • BGH, 05.11.1985 - X ZR 23/85

    Antrag einer inländischen juristischen Person auf Gewährung von

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2000 - 3 W 95/00
    1993, 290 m. w. N.; OLG Celle NJW-RR 1986, 741), was insbesondere dann der Fall ist, wenn die unterlassene Rechtsverfolgung auf Grund ihrer sozialen Auswirkungen eine Vielzahl von Kleingläubigern betrifft (BGH NJW 1986, 2058; 1991, 703).
  • OLG Celle, 07.03.1986 - 9 W 1/86

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine juristische Person; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2000 - 3 W 95/00
    1993, 290 m. w. N.; OLG Celle NJW-RR 1986, 741), was insbesondere dann der Fall ist, wenn die unterlassene Rechtsverfolgung auf Grund ihrer sozialen Auswirkungen eine Vielzahl von Kleingläubigern betrifft (BGH NJW 1986, 2058; 1991, 703).
  • RG, 17.05.1935 - III A 16/35

    Was bedeutet das in § 114 Abs. 4 ZPO. aufgestellte Erfordernis, daß die zur

    Auszug aus OLG Celle, 22.12.2000 - 3 W 95/00
    Es ist deshalb nicht zu verkennen, dass bei dem Gläubiger ####### als Gesellschafter und faktischen Geschäftsführer über ein bloßes Gläubigerinteresse hinaus eine besondere wirtschaftliche Beziehung zur GmbH gegeben ist (vgl. insoweit RGZ 148, 196), und er deshalb im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO als wirtschaftlich Beteiligter anzusehen ist.
  • BGH, 19.07.2006 - II ZA 1/06

    Prozesskostenhilfe für den Liquidator einer juristischen Person

    Großunternehmen, Banken, Körperschaften des öffentlichen Rechts und vergleichbare Institutionen, die hier die überwiegende Mehrzahl der Gläubiger darstellen, bedürfen keines sozialen Schutzes unter dem Gesichtspunkt des Interesses der Allgemeinheit im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO (OLG Frankfurt aaO Tz. 7 ff.; OLG Celle, Beschl. v. 22. Dezember 2000 - 3 W 95/00, iuris Tz. 12 ff.).
  • OLG Köln, 07.11.2019 - 4 W 51/19

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten einer in Liquidation befindlichen

    Zu dem Kreis der wirtschaftlich Beteiligten, der weit zu ziehen ist (vgl. Fischer, in: Musielak/Voit, ZPO, 16. Aufl., § 116 Rn. 14; Reichling, in: BeckOK ZPO, 34. Edition [Stand: 1. September 2019], § 116 Rn. 21.1), gehören diejenigen, auf deren Vermögenslage sich ein Obsiegen oder Unterliegen der die Rechtsverfolgung anstrebenden Vereinigung wirtschaftlich auswirkt (Thüringer OLG, Beschluss vom 5. Juli 2019 - 2 W 98/19 -, unter II.1 b; OLG Celle, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - 3 W 95/00 -, juris Rn. 5; Schultzky, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl., § 116 Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05

    Prozesskostenhilfe für juristische Person

    Wirtschaftlich Beteiligte im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO sind diejenigen, auf deren Vermögenslage sich ein Obsiegen oder Unterliegen der juristischen Person wirtschaftlich auswirkt, was insbesondere bei Gesellschaftern einer GmbH der Fall ist (OLG Celle, Beschl. v. 22.12.2000 - 3 W 95/00 -, Juris; HessFG, Beschl. v. 25.05.1998 - 6 V 1854/98 -, Juris; OLG München, Beschl. v. 25.06.1985 - 7 U 3854/84 -, GmbHR 1986, 47).
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